Redefreiheit in sozialen Medien?
Bei Verbreitung vom Staat als "illegal" deklarierter Inhalte drohen sozialen Medien in der EU harte Strafen. Eine derartige Zensur ist in den USA eigentlich per Verfassung verboten.
Die US-Verfassung garantiert die Redefreiheit, heißt es. In der Corona-Pandemie wurden jedoch kritische Beiträge in sozialen Medien massiv unterdrückt, sogar Meinungsäußerungen von Wissenschaftlern und Medizinern. Privaten Unternehmen ist es zwar erlaubt, Inhalte zu zensieren, jedoch nicht der Regierung. Daher wurde im August 2022 Klage gegen die Biden-Regierung erhoben. Kläger sind die Staatsanwälte zweier Bundesstaaten (Missouri und Louisiana) sowie mehrere betroffene Wissenschaftler, unter ihnen Prof. Dr. Jay Bhattacharya von der Stanford Universität. Seine Darstellung des Falles habe ich im Folgenden gekürzt übersetzt. Das englische Original ist unten verlinkt.
Der Fall enthüllte, dass die Biden-Regierung soziale Medien wie Google, Facebook und Twitter unter Druck setzte, selbst wahre Äußerungen, die der Darstellung der Regierung widersprachen, zu zensieren und zu unterdrücken. Im Jahr 2021 drohte das Weiße Haus beispielsweise sozialen Medien mit Zwangsmaßnahmen, wenn diese nicht Wissenschaftler zensieren, welche die nachweislich richtige Tatsache verbreiteten, dass die Covid-Impfstoffe eine Covid-Erkrankung nicht verhindern.
Wahr oder falsch, was die Vorgaben der Regierung störte, musste verschwinden.
Am Unabhängigkeitstag dieses Jahres erließ nun Bundesrichter Terry Doughty eine einstweilige Verfügung, in der die Biden-Regierung angewiesen wird, die Nötigung von sozialen Medien zur Zensur der Meinungsfreiheit sofort einzustellen. In seiner Entscheidung verglich Richter Doughty die Zensurinfrastruktur der Regierung mit einem Orwellschen Wahrheitsministerium. Sein Urteil prangerte das riesige Zensurunternehmen des Bundes an, das diktierte, wen und was soziale Medien veröffentlichen durften.
Die Regierung legte Berufung ein, weil sie überzeugt war, dass sie die Befugnis haben sollte, wissenschaftliche Äußerungen zu zensieren. Letzten Freitag stellte jedoch ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des US-Berufungsgerichts einstimmig eine modifizierte Version der einstweiligen Verfügung wieder her:
„Die Beklagten und ihre Mitarbeiter und Vertreter dürfen weder formell noch informell direkt oder indirekt Maßnahmen ergreifen, um soziale Medien zu zwingen oder erheblich zu ermutigen, gepostete Inhalte, die geschützte freie Meinungsäußerung enthalten, zu entfernen, zu löschen, zu unterdrücken oder zu reduzieren, einschließlich durch Änderung ihrer Algorithmen.“
Die Entscheidung ist ein Trost für Wissenschaftler, die tiefe Vorbehalte gegen Pandemie-Maßnahmen hatten. Sie hatten nicht Unrecht, als sie dachten, dass Wissenschaft ohne freie Meinungsäußerung einfach nicht funktionieren kann.
Die Biden-Regierung hat erneut Berufung eingelegt, so dass dieser fundamentale Fall nun vom Obersten Gericht entschieden werden muss.